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1336. Juni 2. Prag (dat.).

die dom. infra oct. corp. Christi.

Johann, König v. Böhmen etc., erwidert dem Rate, den Geschwornen u. der Bürgerschaft zu Habelschwerdt auf ihre unablässigen Bitten um Erweiterung der ihrem Stadtrat verliehenen Befugnisse endgültig, daß ihr Stadtrat alle demselben von ihm (d. K.) gegebenen Rechte ausüben solle, darüber hinaus sich aber nichts anmaßen dürfe u. vor allem gegen die Rechte ihres Stadtrichters nichts zu unternehmen wage, wogegen auch der Richter, zufrieden mit seinen Rechten, gegen der Stadt Gewohnheiten u. Rechte nichts zu tun gehalten werden solle [In den Glatzer Geschichtsquellen Bd. I, den Regesta Boh. et Moraviae Bd. IV u. bei Volkmer, Gesch. d. St. Habelschwerdt (1897), S. 18 nicht angef. ].

Bresl. Staatsarch. Rep. 135 D 365 e (Städteprivilegienbuch d. Grafsch. Glatz a. d. Anf. d. 17. Jahrh.), fol. 130.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.